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   BVerwG, 20.07.1998 - 6 P 13.97   

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BVerwG, 20.07.1998 - 6 P 13.97 (https://dejure.org/1998,2249)
BVerwG, Entscheidung vom 20.07.1998 - 6 P 13.97 (https://dejure.org/1998,2249)
BVerwG, Entscheidung vom 20. Juli 1998 - 6 P 13.97 (https://dejure.org/1998,2249)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Mitbestimmungsrecht des Personalrates - Tarif- bzw. Gesetzesvorrang - Überweisung von Bezügen und Arbeitsentgelten auf Girokonto - Banktage

  • Judicialis

    BlnPersVG § 85 Abs. 1 Nr. 3; ; BAT § 36; ; BMT-G II § 26 a; ; BBesG § 17 a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Personalvertretungsrecht - Kein Mitbestimmungsrecht bei der Abschaffung sog. "Banktage"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 1999, 389
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (22)

  • BAG, 31.08.1982 - 1 ABR 8/81

    Bargeldloser Zahlunsgverkehr - Lohnabrechnung

    Auszug aus BVerwG, 20.07.1998 - 6 P 13.97
    Darunter fällt die Frage nach der Zahlung der Kontoführungsgebühren (BVerwG, Beschluß vom 25. Januar 1985 - BVerwG 6 P 7.84 - Buchholz 238.36 § 72 NdsPersVG Nr. 3; BAG, Beschluß vom 8. März 1977 - 1 ABR 33/75 - BAGE 29, 40, 44 f; Beschluß vom 31. August 1982 - 1 ABR 8/81 - BAGE 39, 351, 354; Beschluß vom 24. November 1987 a.a.O.).

    Mit Rücksicht auf den vom Gesetzgeber gewollten Vorrang des Tarifvertrages entfaltet jede tarifliche Regelung, die nicht ohne weiteres als nur unvollständig gemeint erkennbar ist, für die Betriebspartner eine Sperrwirkung; jede auf Vollständigkeit angelegte und aus sich heraus zu handhabende Regelung in einem Tarifvertrag schließt eine entsprechende betriebliche Regelung aus (Beschluß vom 31. August 1982 a.a.O. S. 356; Beschluß vom 20. Dezember 1988 - 1 ABR 57/87 - BAGE 60, 323, 326).

    Es hätte vielmehr umgekehrt einer ausdrücklichen Regelung bedurft, wenn die Tarifvertragsparteien im Zusammenhang mit der Zahlung des Arbeitsentgeltes eine bis dahin nicht bestehende Nebenpflicht des Arbeitgebers hätten begründen wollen, dem Arbeitnehmer während der Arbeitszeit den Gang zum Kreditinstitut zu erlauben (ebenso zur Tragung der Kontoführungskosten: BAG, Beschluß vom 31. August 1982 a.a.O. S. 356 f.; Beschluß vom 20. Dezember 1988 a.a.O. S. 326 f.; BVerwG, Beschluß vom 25. Januar 1985 a.a.O.).

    Haben die Tarifvertragsparteien ein Regelungsbedürfnis bezüglich des Annexgegenstandes nicht gesehen, so ist es ihnen vorbehalten, jenen Gegenstand bei nächster Gelegenheit erneut zu behandeln, wenn sich ihre Einschätzung geändert hat (ebenso zur Frage der Kontoführungskosten: BAG, Beschluß vom 31. August 1982 a.a.O. S. 356).

  • BVerwG, 25.01.1985 - 6 P 7.84

    Erhebung von Kontoführungsgebühren - Erstattung der Kontoführungsgebühren durch

    Auszug aus BVerwG, 20.07.1998 - 6 P 13.97
    Darunter fällt die Frage nach der Zahlung der Kontoführungsgebühren (BVerwG, Beschluß vom 25. Januar 1985 - BVerwG 6 P 7.84 - Buchholz 238.36 § 72 NdsPersVG Nr. 3; BAG, Beschluß vom 8. März 1977 - 1 ABR 33/75 - BAGE 29, 40, 44 f; Beschluß vom 31. August 1982 - 1 ABR 8/81 - BAGE 39, 351, 354; Beschluß vom 24. November 1987 a.a.O.).

    Dieser Rechtsprechung hat sich der Senat bezüglich der Kontoführungskosten angeschlossen, über die § 36 BAT in der damals geltenden Fassung noch keine ausdrückliche Regelung enthielt (Beschluß vom 25. Januar 1985 a.a.O.).

    Es hätte vielmehr umgekehrt einer ausdrücklichen Regelung bedurft, wenn die Tarifvertragsparteien im Zusammenhang mit der Zahlung des Arbeitsentgeltes eine bis dahin nicht bestehende Nebenpflicht des Arbeitgebers hätten begründen wollen, dem Arbeitnehmer während der Arbeitszeit den Gang zum Kreditinstitut zu erlauben (ebenso zur Tragung der Kontoführungskosten: BAG, Beschluß vom 31. August 1982 a.a.O. S. 356 f.; Beschluß vom 20. Dezember 1988 a.a.O. S. 326 f.; BVerwG, Beschluß vom 25. Januar 1985 a.a.O.).

  • BAG, 24.11.1987 - 1 ABR 25/86

    Mitbestimmung bei Zahlung des Lohns - Kontokosten

    Auszug aus BVerwG, 20.07.1998 - 6 P 13.97
    Zur Art der Auszahlung der Bezüge und Arbeitsentgelte gehört vor allem die Entscheidung, ob die Zahlung in bar oder bargeldlos erfolgen soll (vgl. zu § 87 Abs. 1 Nr. 4 BetrVG: BAG, Urteil vom 26. Januar 1983 - 4 AZR 206/80 - BAGE 41, 297, 303; Beschluß vom 24. November 1987 - 1 ABR 25/86 - AP § 87 BetrVG 1972 Auszahlung Nr. 6; Beschluß vom 10. August 1993 - 1 ABR 21/93 - a.a.O. Nr. 12).

    Darunter fällt die Frage nach der Zahlung der Kontoführungsgebühren (BVerwG, Beschluß vom 25. Januar 1985 - BVerwG 6 P 7.84 - Buchholz 238.36 § 72 NdsPersVG Nr. 3; BAG, Beschluß vom 8. März 1977 - 1 ABR 33/75 - BAGE 29, 40, 44 f; Beschluß vom 31. August 1982 - 1 ABR 8/81 - BAGE 39, 351, 354; Beschluß vom 24. November 1987 a.a.O.).

    Zweck des in § 85 Abs. 1 BlnPersVG - ebenso wie in § 75 Abs. 3, § 76 Abs. 2 BPersVG und § 87 Abs. 1 BetrVG - normierten Tarifvorrangs ist es, das Mitbestimmungsrecht dann entfallen zu lassen, wenn die Arbeitnehmerinteressen bereits durch in der Dienststelle bzw. im Betrieb anwendbare tarifliche Regelungen ausreichend berücksichtigt sind (BAG, Beschluß vom 24. Februar 1987 - 1 ABR 18/85 - BAG 54, 191, 200; Beschluß vom 24. November 1987 - 1 ABR 25/86 - AP § 87 BetrVG 1972 Auszahlung Nr. 6; Beschluß vom 3. Dezember 1991 - GS 2/90 - BAGE 69, 134, 152).

  • BAG, 20.12.1988 - 1 ABR 57/87

    Betriebsrat: Mitbestimmungsrecht über die Auszahlung des Arbeitsentgelts

    Auszug aus BVerwG, 20.07.1998 - 6 P 13.97
    Mit Rücksicht auf den vom Gesetzgeber gewollten Vorrang des Tarifvertrages entfaltet jede tarifliche Regelung, die nicht ohne weiteres als nur unvollständig gemeint erkennbar ist, für die Betriebspartner eine Sperrwirkung; jede auf Vollständigkeit angelegte und aus sich heraus zu handhabende Regelung in einem Tarifvertrag schließt eine entsprechende betriebliche Regelung aus (Beschluß vom 31. August 1982 a.a.O. S. 356; Beschluß vom 20. Dezember 1988 - 1 ABR 57/87 - BAGE 60, 323, 326).

    Es hätte vielmehr umgekehrt einer ausdrücklichen Regelung bedurft, wenn die Tarifvertragsparteien im Zusammenhang mit der Zahlung des Arbeitsentgeltes eine bis dahin nicht bestehende Nebenpflicht des Arbeitgebers hätten begründen wollen, dem Arbeitnehmer während der Arbeitszeit den Gang zum Kreditinstitut zu erlauben (ebenso zur Tragung der Kontoführungskosten: BAG, Beschluß vom 31. August 1982 a.a.O. S. 356 f.; Beschluß vom 20. Dezember 1988 a.a.O. S. 326 f.; BVerwG, Beschluß vom 25. Januar 1985 a.a.O.).

  • BAG, 05.05.1988 - 6 AZR 521/85

    Vergütung einer sog. Kontostunde für das Abheben bargeldlos gezahlter Vergütung -

    Auszug aus BVerwG, 20.07.1998 - 6 P 13.97
    § 36 BAT und § 26 a BMT-G II regeln die Entgeltzahlungsmodalitäten auch in Ansehung der hier in Rede stehenden Bankstunde abschließend (BAG, Urteil vom 5. Mai 1988 - 6 AZR 521/85 - BAGE 59, 1, 10 f; Beschluß vom 10. August 1993 a.a.O.).

    Den diesbezüglichen überzeugenden Ausführungen des Bundesarbeitsgerichts im Urteil vom 5. Mai 1988 (a.a.O. S. 10) schließt sich der Senat an.

  • BVerwG, 23.12.1982 - 6 P 36.79
    Auszug aus BVerwG, 20.07.1998 - 6 P 13.97
    Unter diesen Umständen ist für eine Mitbestimmung der Personalvertretung bei Maßnahmen, die auf einzelne Beschäftigte bezogen sind, von vornherein kein Raum (vgl. in diesem Zusammenhang: Beschluß vom 23. Dezember 1982 - BVerwG 6 P 36.79 - Buchholz 238.31 § 79 BaWüPersVG Nr. 2; Grabendorff/Windscheid/Ilbertz/Widmaier, Bundespersonalvertretungsgesetz, 8. Aufl. 1995, § 75 Rn. 78 und 93; Lorenzen/Haas, BPersVG, § 75 Rn. 112; Fischer/Goeres in: Fürst, GKÖD Bd. V K § 75 Rn. 79).
  • BAG, 03.12.1991 - GS 2/90

    Mitbestimmung - Anrechung übertariflicher Zulage.

    Auszug aus BVerwG, 20.07.1998 - 6 P 13.97
    Zweck des in § 85 Abs. 1 BlnPersVG - ebenso wie in § 75 Abs. 3, § 76 Abs. 2 BPersVG und § 87 Abs. 1 BetrVG - normierten Tarifvorrangs ist es, das Mitbestimmungsrecht dann entfallen zu lassen, wenn die Arbeitnehmerinteressen bereits durch in der Dienststelle bzw. im Betrieb anwendbare tarifliche Regelungen ausreichend berücksichtigt sind (BAG, Beschluß vom 24. Februar 1987 - 1 ABR 18/85 - BAG 54, 191, 200; Beschluß vom 24. November 1987 - 1 ABR 25/86 - AP § 87 BetrVG 1972 Auszahlung Nr. 6; Beschluß vom 3. Dezember 1991 - GS 2/90 - BAGE 69, 134, 152).
  • BAG, 24.02.1987 - 1 ABR 18/85

    Mitbestimmung bei tarifüblicher Regelung

    Auszug aus BVerwG, 20.07.1998 - 6 P 13.97
    Zweck des in § 85 Abs. 1 BlnPersVG - ebenso wie in § 75 Abs. 3, § 76 Abs. 2 BPersVG und § 87 Abs. 1 BetrVG - normierten Tarifvorrangs ist es, das Mitbestimmungsrecht dann entfallen zu lassen, wenn die Arbeitnehmerinteressen bereits durch in der Dienststelle bzw. im Betrieb anwendbare tarifliche Regelungen ausreichend berücksichtigt sind (BAG, Beschluß vom 24. Februar 1987 - 1 ABR 18/85 - BAG 54, 191, 200; Beschluß vom 24. November 1987 - 1 ABR 25/86 - AP § 87 BetrVG 1972 Auszahlung Nr. 6; Beschluß vom 3. Dezember 1991 - GS 2/90 - BAGE 69, 134, 152).
  • BAG, 08.03.1977 - 1 ABR 33/75

    Mitbestimmungsrecht bezüglich Kontengebühren

    Auszug aus BVerwG, 20.07.1998 - 6 P 13.97
    Darunter fällt die Frage nach der Zahlung der Kontoführungsgebühren (BVerwG, Beschluß vom 25. Januar 1985 - BVerwG 6 P 7.84 - Buchholz 238.36 § 72 NdsPersVG Nr. 3; BAG, Beschluß vom 8. März 1977 - 1 ABR 33/75 - BAGE 29, 40, 44 f; Beschluß vom 31. August 1982 - 1 ABR 8/81 - BAGE 39, 351, 354; Beschluß vom 24. November 1987 a.a.O.).
  • OVG Berlin, 22.08.1997 - 60 PV 1.97

    Mitbestimmungsrechte des Personalrats an der Abschaffung der sogenannten

    Auszug aus BVerwG, 20.07.1998 - 6 P 13.97
    BVerwG 6 P 13.97 OVG 60 PV 1.97.
  • BAG, 10.08.1993 - 1 ABR 21/93

    Einigungsstellenspruch über Lohnkontostunde - Unwirksamkeit

  • BVerwG, 23.01.1986 - 6 P 8.83

    Personalvertretung - Mitbestimmung - Ärztliche Untersuchung - Dienstfähigkeit

  • BAG, 03.12.1986 - 4 AZR 19/86

    Eingruppierung eines Schwergerätemechanikers bei den

  • BVerwG, 19.05.1992 - 6 P 5.90

    Personalvertretung - Beschäftigungsverbote - Mutterschutzgesetz - Ausschluß der

  • BAG, 26.01.1983 - 4 AZR 206/80

    Gehaltsabtretung - Lohnpfändung - Pfändbarkeit

  • BVerwG, 22.12.1993 - 6 P 11.92

    Personalvertretung - Mitbestimmungsrecht - Personalfragebogen - Erhebungsbogen -

  • LAG Hessen, 15.12.1987 - 4 TaBVGa 160/87
  • BVerwG, 27.11.1991 - 6 P 7.90

    Personalvertretungsrechtliche Mitbestimmung bei neuen Arbeitsmethoden

  • BAG, 11.11.1987 - 4 AZR 340/87

    Gewährung freier Tage für Feiertage bei Schichtarbeit - Vergleichbarkeit zwischen

  • BVerwG, 17.06.1992 - 6 P 17.91

    Begriff der Rationalisierungsmaßnahme aufgrund von Personalbemessung;

  • BAG, 28.07.1988 - 6 AZR 349/87

    Wegfall der bezahlten Mittagspause bei der Deutschen Bundespost

  • BAG, 27.08.1986 - 8 AZR 397/83

    Tariflicher Urlaubsanspruch

  • BAG, 05.06.2007 - 9 AZR 604/06

    Fortbildung - Rückzahlungsklausel - Tarifvorbehalt - Mitbestimmung - Personalrat

    Seine Mitbestimmung wird verdrängt, wenn die tarifliche Regelung die mitbestimmungspflichtige Angelegenheit selbst abschließend und zwingend regelt (vgl. zu § 87 BetrVG: BAG 6. November 1990 - 1 ABR 88/89 - BAGE 66, 202; BVerwG 20. Juli 1998 - 6 P 13.97 -ZTR 1999, 141).
  • BVerwG, 12.08.2002 - 6 P 17.01

    Mitbestimmung des Personalrats; Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit;

    Wenn jedoch aufgrund einer tariflichen Regelung die Einzelmaßnahme dem Dienststellenleiter überlassen ist, unterliegt dessen Entscheidung - auch bei rein normvollziehenden Maßnahmen ohne Ermessensspielraum - der Richtigkeitskontrolle des Personalrats im Wege der Mitbestimmung (vgl. Beschluss vom 17. Juni 1992 - BVerwG 6 P 17.91 - BVerwGE 90, 228, 235; Beschluss vom 20. Juli 1998 - BVerwG 6 P 13.97 - Buchholz 251.2 § 85 BlnPersVG Nr. 12 S. 31).
  • BVerwG, 10.06.2011 - 6 PB 2.11

    Mitbestimmung bei der Lohngestaltung; Pauschalierung unständiger

    Der angefochtene Beschluss weicht nicht vom Senatsbeschluss vom 20. Juli 1998 - BVerwG 6 P 13.97 - (Buchholz 251.2 § 85 BlnPersVG Nr. 12) ab.

    Dass die Grundsätze aus dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 12. Februar 1987 dieselben sind wie diejenigen, von denen der Senat in seinem Beschluss vom 20. Juli 1998 (a.a.O. S. 28) ausgegangen ist, verkennt der Beteiligte ausweislich seiner Ausführungen in Abschnitt II 4 der Beschwerdebegründung nicht.

  • BVerwG, 29.08.2001 - 6 P 10.00

    Mitbestimmung des Personalrats; Überwachung von Verhalten oder Leistung von

    Wenn jedoch auf Grund einer gesetzlichen oder tariflichen Regelung die Ausgestaltung der Einzelmaßnahme dem Dienststellenleiter überlassen ist, unterliegt dessen Entscheidung - auch bei normvollziehenden Maßnahmen ohne Ermessensspielraum - der Mitbestimmung (Beschluss vom 30. Januar 1996 - BVerwG 6 P 50.93 - PersR 1996, 316, 318; Beschluss vom 20. Juli 1998 - BVerwG 6 P 13.97 - Buchholz 251.2 § 85 BlnPersVG Nr. 12 S. 31 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 08.07.2014 - 17 P 14.559

    Dienstvereinbarung zwischen Personalvertretung und Dienststelle über

    Der Vorrang einer tariflichen Regelung vor einer mitbestimmten betrieblichen Regelung und damit auch vor einer Dienstvereinbarung tritt dann ein, wenn die tarifliche Regelung die mitbestimmungspflichtige Angelegenheit selbst abschließend und zwingend regelt und damit schon selbst dem Schutzzweck des sonst gegebenen Mitbestimmungsrechts Genüge tut (vgl. BVerwG, B.v. 20.7.1998 - 6 P 13.97 - PersR 1998, 523 unter Hinweis auf die Rechtsprechung des BAG zu § 87 Abs. 1 BetrVG).
  • BVerwG, 02.02.2009 - 6 P 2.08

    Mitbestimmung des Personalrats; Maßnahmen zur Hebung der Arbeitsleistung;

    Für eine als nur unvollständig gemeinte tarifliche Regelung fehlt es hier an jeglichem Anhaltspunkt (vgl. Beschluss vom 20. Juli 1998 - BVerwG 6 P 13.97 - Buchholz 251.2 § 85 BlnPersVG Nr. 12 S. 28).
  • BVerwG, 16.04.2013 - 6 P 11.12

    Keine Sozialplanfähigkeit einer Wegstreckenentschädigung

    Im Anwendungsbereich betriebsverfassungsrechtlicher bzw. personalvertretungsrechtlicher Mitbestimmungstatbestände, die vom Gesetzgeber unter Tarifvorrang gestellt worden sind, kann dieses Prinzip - soweit, wie hier, Tariföffnungsklauseln fehlen - nicht zum Vorrang günstigerer Betriebs- bzw. Dienstvereinbarungen führen, weil hierdurch die Anordnung des Tarifvorrangs und die mit ihr bezweckte Absicherung der tariflichen Regelungsebene gegen konkurrierende betriebs- bzw. dienststelleninterne Rechtssetzungsaktivitäten unterlaufen würde (vgl. Beschluss vom 20. Juli 1998 - BVerwG 6 P 13.97 - Buchholz 251.2 § 85 BlnPersVG Nr. 12 S. 32; Zachert, in: Kempen/Zachert, TVG, 4. Aufl. 2006, § 4 Rn. 252; Wank, in: Wiedemann, TVG, 7. Aufl. 2007, § 4 Rn. 418 ff., 546 ff., 621; jeweils m.w.N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.10.1999 - 1 A 5100/97

    Voraussetzungen des Anspruchs eines Personalrats auf Unterrichtung bzw. Auskunft

    vgl. zur Frage der Erstattung von Kontoführungsgebühren als Annex der Art der Auszahlung der Dienstbezüge und Arbeitsentgelte: BVerwG, Beschlüsse vom 25. Januar 1985 - 6 P 7.84 -, DokBer (Ausgabe B) 1985, 117, 118, und vom 20. Juli 1998 - 6 P 13.97 -, PersR 1998, 523.
  • BVerwG, 20.07.1998 - 6 P 12.97

    Mitbestimmungsrecht des Personalrates; Tarif- bzw. Gesetzesvorrang; Überweisung

    Dem Personalrat steht in bezug auf die Abschaffung von der Dienststelle einseitig eingeräumter "Banktage" kein Mitbestimmungsrecht zu, weil § 36 BAT, § 26 a BMT-G II und § 17 a BBesG hinsichtlich Zeit, Ort und Art der Auszahlung der Bezüge und Arbeitsentgelte eine abschließende tarifliche bzw. gesetzliche Regelung treffen (wie Beschluß vom 20. Juli 1998 - BVerwG 6 P 13.97).
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